Aktuelles++++Aktuelles++++Aktuelles+++Aktuelles+++Aktuelles
Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter, wir möchten Sie darüber informieren, dass im Zeitraum
22. Juli bis einschließlich 21. August eine erneute Auslegung Planfeststellungsverfahren "Kies Pirnaer Elbebogen"
stattfindet.
1. Die betroffene Öffentlichkeit kann gemäß § 57a Absatz 1 Satz 5 BBergG in Verbindung mit § 21 Absatz 1, 2 und 5 UVPG bis einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, das heißt
bis einschließlich Montag, 23. September 2024
bei der Landeshauptstadt Dresden, Amt für Stadtplanung und Mobilität, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden schriftlich (mit eigenhändiger Unterschrift) oder
bei der Landeshauptstadt Dresden, Amt für Stadtplanung und Mobilität, Abteilung Stadtentwicklungsplanung, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden zur Niederschrift oder
bei dem Sächsischen Oberbergamt, Kirchgasse 11, 09599 Freiberg
schriftlich (mit eigenhändiger Unterschrift) oder zur Niederschrift Einwendungen gegen den Plan erheben oder sich dazu äußern.
Neben der Hauptauslage im Stadtplanungsamt, werden aus Gründen der Bürgernähe die Unterlagen auch im Stadtbezirksamt Loschwitz ausgelegt.
Wir hoffen auf Ihrer alle Unterstützung. Lesen Sie dringend die neuen Unterlagen und erheben Sie Widerspruch. Wiederholt müssen wir leider erleben, dass die Urlaubszeit vom OBA genutzt wird, um die Mitsprache aller Freunde der Kulturlandschaft zu erschweren. Machen wir es dem OBA und den Kiesbetreibern also nicht ganz so leicht!!
https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/oba/beteiligung/themen/1043123
------------------------------------------------------------------------------------------------------
Aktueller Tipp zum Nachhören für Ihre kompetente Einwendung,
Thema "Streit um unser Trinkwasser", Tiefengrundwasser als Schutzgut.
Richtlinien zum Schutz von Wasser : 27.7., 9.10.Uhr DLF
------------------------------------------------------------------------------------------------------
Wir nutzen das Konto gemeinsam mit dem Ortsverein Söbrigen.
Damit wollen wir zukünftig erreichen, unverzüglich eine Spendenquittung für Ihr wohlwollendes Engagement ausstellen zu können.
www.ortsverein-soebrigen.de
post@ortsverein-soebrigen.de
Kontonummer des Ortsvereins Söbrigen e.V.
DE92 8506 0000 1000 4259 90
Als Betreff bei Überweisungen unbedingt BI Gegen Kies Söbrigen angeben. Zur Ausstellung der Spendenquittung übermitteln Sie uns bitte Ihre Daten. Vertraulichkeit ist selbstverständlich.
----------------------------------------------------------------------------------
Publikation von Einwendungen gegen das Planfeststellungsverfahren 2021 zum Kiesabbau im "Pirnaer Elbebogen" zu welchem die Kulturlandschaft um Pillnitz gehört
Ende 2021 legte die Borsberg GmbH dem Oberbergamt ein neues Planfeststellungsverfahren vor, zu dem auch die Öffentlichkeit im April 2022 Stellung beziehen konnte. Nach offiziellen Angaben vom OBA gab es 164 Einwendungen.
Die Bürgerinitiative hatte sich entschlossen Ihnen zugängliche Einwendungen von Trägern öffentlicher Belange und von Bürgern zum neuen Planfeststellungsverfahren und entsprechende Presseartikel zu sammeln und zu veröffentlichen.
Die Veröffentlichung erfolgt mit folgenden Zielen:
- Herstellen von Transparenz und Sensibilisierung der Öffentlichkeit
- Vernetzen von Menschen mit gleichen Interessen
- Information über Zuständigkeiten und die Struktur der Entscheidungsprozesse
- Herstellung eines „öffentlichen Gedächtnisses“ für den Fall, dass aufgrund von Genehmigung und künftiger Durchführung des Rahmenbetriebsplanes in der Zukunft Schäden und Katastrophen für Menschen und Umwelt eintreten.
Diese Publikation wird im Stadtarchiv Dresden aufbewahrt werden und öffentlich-rechtlichen Medien sowie dem Sächsischen Oberbergamt, den sächsischen Fachministerien und Mitgliedern des Stadtrates Dresden, die zum Wahlkreis gehören, zugesendet.
----------------------------------------------------------------------------------
In Söbrigen wurde schon gegraben - Inzwischen wurden die freigelegten Baggerschnitte verfüllt. Wie sind diese Abläufe einzuordnen und wie geht es weiter?
Am 10.11.2022 erschien unter dem Titel "In Söbrigen wird schon gegraben" ein Artikel in der DNN. Sie können ihn und einen Leserbrief vom 29.11.2022 zu diesem Thema in der rechten Spalte aufrufen. Zu Recht fragt sich eine Leserin, ob bei diesen sogenannten archäologischen Grabungen wirtschaftliche Interessen über das Gemeinwohl gestellt werden, da noch gar keine Genehmigung für den Kiesabbau erteilt wurde.
Unsere Bürgerinitiative hat sowohl das sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft als auch das für die Entscheidung über das Planfeststellungsverfahren zuständige Oberbergamt in Freiberg zu diesen Vorgängen befragt und folgende Antworten erhalten.:
SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR ENERGIE, KLIMASCHUTZ, UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT:
Brief vom 5.12.2022
(...) Der Freistaat Sachsen (...) hat mit Grundstückskaufvertrag vom 1. Dezember 2020 ca.32 Hektar Landwirtschaftsfläche an die Kieswerke Borsberg GmbH & Co. KG verkauft. Der Besitz am Kaufgegenstand geht mit Beginn des Kiesabbaus auf die Käuferin über. Bis dahin verbleibt der Besitz und das Recht zur landwirtschaftlichen Verpachtung (...) beim SlB, GB ZFM (Anm.: Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, Geschäftsbereich Zentrales Flächenmanagement Sachsen) . Der Beginn der archäologischen Grabungen oder andere bauvorbereitende Maßnahmen, für die der Flächenbesitz erforderlich ist, gelten als ,,Beginn des Kiesabbaus" im Sinne des Grundstückskaufvertrages. Am 15. März 2021 informierte die Käuferin über den Beginn der archäologischen Grabungen ab 1. September 2022. (...) Demnach sind von den Grabungen Teilflächen im Umfang von ca. sechs Hektar betroffen. Circa 26 Hektar des Kaufgegenstandes sind nicht betroffen.
Ziel dieser Aktivität war die Feststellung der archäologischen Höffigkeit im ersten Abschnitt des geplanten Abbaufeldes. (...) Die freigelegten Baggerschnitte inkl. die angetroffenen Befunde wurden wieder abgedeckt bzw. verfüllt, damit die notwendige Feldbestellung im kommenden Frühjahr in Angriff genommen werden kann.Auf zwei Teilflächen wird das LfA (Anm.: Landesamt für Archäologie) aufgrund der im Jahr 2022 festgestellten Befunde zu einem späteren Zeitpunkt, möglichenveise im Herbst 2023, tätig werden müssen (Grabung [2] = reguläre Ausgrabung). Zu diesem Zweck ist geplant, mit der Kieswerke Borsberg GmbH & Co. KG eine weitere öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Durchführung der sog. Grabung [2] abzuschließen.
Entsprechend der Auskunft der Naturschutz- und Landwirtschaftsbehörde des Umweltamtes der Landeshauptstadt Dresden liegen in dem archäologisch bereits erkundeten und in dem noch zu erkundenden Gebiet keine Zauneidechsenvorkommen vor. Dem Bruterfolg der Feldlerchen wird Rechnung getragen, indem Grabung 2 nach Beendigung der Brut erst im September 2023 beginnen wird. Die für das Braunkehlchen erwähnten wichtigen Habitatstrukturen sollen von den Grabungen nicht beeinträchtigt werden.
.......................................................................................................................................
OBERBERGAMT FREIBERG
(...) Der Bergbauunternehmer hat das Sächsische Oberbergamt im Vorfeld über anstehende archäologische Grabungen informiert. Schriftlich teilt er uns nun mit, dass derzeit auf der von Ihnen benannten Fläche Grabungen des Landesamtes für Archäologie stattfinden. Grundlage hierfür ist eine zwischen dem Landesamt und dem Bergbauunternehmer getroffene privatrechtliche Vereinbarung. Im Vorfeld eines möglichen Abbaus dienen die Grabungen der Untersuchung zukünftig bergbaulich beanspruchter Flächen auf archäologisch relevante Funde. Die Grabungen werden voraussichtlich noch bis zum 28.10.2022 dauern. Nach jetzigem Stand wird es anschließend auf einer kleineren Teilfläche zu einer weiteren Grabung (Grabung 2) kommen. (...)
Die Grabungen des Landesamtes für Archäologie stellen keine Vorwegnahme einer bergrechtlichen Zulassung des Vorhabens in irgendeiner Weise dar, sondern erfolgen auf eigenes Risiko des Bergbauunternehmers.
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Veröffentlichung von Einwendungen
gegen den ausgelegten Rahmenbetriebsplan Kiesabbau ,,Pirnaer Elbebogen" 2O21- Borsberg Kieswerke GmbH&Co
Liebe Mit-Einwender,
wir brauchen wieder Ihre Unterstützung für unser nächstes Projekt. Die „Bürgerinitiative gegen Kiesabbau Söbrigen – für die Bewahrung der Kulturlandschaft zwischen Pillnitz und Pirna“ wird eine Broschüre mit Einwendungen erstellen und als Printmedium und elektronisch veröffentlichen.
Zweck der Broschüre
Die 180 Einwendungen sind nicht öffentlich zugänglich. Sie liegen lediglich dem Oberbergamt, welches über die Genehmigung entscheidet und der Borsberg Kieswerke GmbH&Co vor. Die Broschüre wird verschiedenen Trägern öffentlicher Belange zugestellt werden. Sie dient der Dokumentation, Aufklärung und Mahnung. Sie zeigt gegenwärtig und in der Zukunft, dass es breit gefächerte Kritik an dem Kiesabbauvorhaben insgesamt oder an Teilaspekten des Rahmenbetriebsplanes von 2021 gibt und gab.
Ihre Unterstützung
Der Bürgerinitiative liegen bereits einige Einwendungen vor. Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, der Veröffentlichung z.B.: mit Namen oder anonym.
Wir bitten Sie, Einwendungen, die uns noch nicht vorliegen und Ihre Einverständniserklärung zur Veröffentlichung an uns zu senden.
Genauere Informationen und die Adresse für die Zusendung entnehmen Sie bitte den hier verlinkten Informationen und der Einverständniserklärung.
Für Fragen stehen wir jederzeit gern zur Verfügung unter bi-soebrigen@web.de oder 0351 2038891 (Hanne Freund).
Den Wortlaut der Einwendung der Bürgerinitiative können Sie hier nachlesen.
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Information zum aktuellen Stand des laufenden Widerspruchverfahrens zum FreibergPFV 2022 aktueller Stand 1/ 2023:
Ein Termin zum Erörterungstermin ist uns derzeit noch nicht bekannt
Planfeststellungsverfahren nach Auskunft des Oberbergamtes Mai 2022
Sehr geehrter Herr....,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 5. Mai 2022, in welcher Sie zum weiteren Werdegang des Planfeststellungsverfahrens fünf Fragen stellen, welche wir Ihnen gerne beantworten.
1. Wie viel Einwender haben sich bis zum 19. April 2022 an das Oberbergamt gewendet?
Beim Oberbergamt gingen bisher 69 Einwendungen ein.
Die Stadt Dresden hat dem Oberbergamt 74 fristgerecht und 8 verspätet erhobene Einwendungen übergeben. Die Anzahl doppelt erhobener Einwendungen, also gleichzeitig beim Oberbergamt und bei der Stadt Dresden erhobene Einwendungen, wurde bisher noch nicht ermittelt.
Angaben, wie viele Einwendungen bei der Stadt Pirna eingegangen sind liegen uns derzeit noch nicht vor.
2. Welche Behörde lädt zum anstehenden Erörterungstermin ein?
Zum Erörterungstermin lädt das Sächsische Oberbergamt ein.
3. Nach welchen Kriterien werden die Einwender (zum Erörterungstermin) eingeladen bzw. nicht eingeladen?
Die Durchführung des Erörterungstermins ist im § 73 Absatz 6 des Verwaltungsverfahrensgesetzes geregelt. Hier ist als Kriterium für die Einladung die rechtzeitig erhobene Einwendung genannt.
4. Wer wird seitens des Antragsstellers und weiterer Behörden bei dem Erörterungstermin dabei sein?
Im § 76 Absatz 6 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ebenfalls geregelt, mit wem im Erörterungstermin die Einwendungen und Stellungnahmen zu erörtern sind. Erörtert werden die rechtzeitig gegen den Plan erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen der Vereinigungen sowie die Stellungnahmen der Behörden. Demnach werden die Behörden, die Vereinigungen und die Einwender zum Erörterungstermin eingeladen.
Das Sächsische Oberbergamt wird als Anhörungsbehörde diesen Termin leiten. Die Teilnahme am Erörterungstermin ist für die Einwender und die Behörden, welche Stellung genommen haben keine Pflicht. Aufgrund dessen ist die Frage, wer am Erörterungstermin teilnehmen wird, nicht beantwortbar.
5. Wie transparent ist das Verfahren grundsätzlich? Wo können Bürger die Antworten auf die o.a. Fragen 1-4 nachvollziehen?
Bei dem Planfeststellungsverfahren „Kies Pirnaer Elbebogen“ handelt es sich um ein förmliches Verfahren, für welches die Vorschriften der §§ 73 bis 78 Verwaltungsverfahrensgesetzes anzuwenden sind. Aufgrund der Umsetzung gesetzlicher Vorschriften ist von der Transparenz des Verfahrens auszugehen.
Die Information zu Ihren Fragen 2 bis 4 haben die Bürger zum Teil bereits mit der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung erhalten, weitere Informationen erhalten die Bürger mit der Bekanntmachung des Erörterungstermins. Die Bekanntmachung der vorliegenden Anzahl der Einwendungen ist nicht gefordert und erfolgt deshalb nicht.
Mit freundlichen Grüßen und Glückauf! Arne-Gret Hesse Sachbearbeiterin
itig beim Oberbergamt und bei der Stadt Dresden erhobene Einwendungen, wurde bisher noch nicht ermittelt.
Angaben, wie viele Einwendungen bei der Stadt Pirna eingegangen sind liegen uns derzeit
Kontakt zur Bürgerinitiative für weitere Fragen: Frau Freund unter Tel.0351 2038891
Aktueller Stand von bewilligten Planungsunterlagen sehen Sie im Archiv
1. Flächennutzungsplan (FNP)nach 2.Auslegung des Entwurfs wurde genehmigt.
Widerspruch der BI hier als pdf Datei
2. Regionalplanung (RP) nach der Auslegung des 2.Entwurf wurde bearbeitet.
Widerspruch der BI hier hier als pdf Datei
Spenden sind sehr willkommen, um mit allen juristischen Mitteln gegen ein Abbaufeld Kieswerk Söbrigen vorzugehen.Bitte melden Sie sich betreffs einer Spendenquittung unbedingt mit Namen und Adresse oder nutzen Sie unsere Mailadresse.
Vielen Dank für Ihre Mitarbeit.
Treffen unserer Bürgerinitiative finden monatlich statt
Informationsaustausch, Planen neuer Strategien!
Alle Interessierten und UnterstützerInnen sind herzlich eingeladen, bitte erfragen Sie den nächsten Treff.
Die Positionen der Bürgerinitiative "Kein Kieswerk Söbrigen"
Spenden zur Unterstützung unserer Aktivitäten
Das Lied unserer Bürgerinitiative steht hier zum herunterladen zur Verfügung.