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Pressemeldungen und Medienecho

 

DNN 10.11.2022, S. 19 /

"In Söbrigen wird schon gegraben
180 Einwendungen gab es bei der jüngsten Öffentlichkeitsbeteiligung gegen den Plan, den
Kiesabbau im Pirnaer Elbbogen gen Pillnitz zu erweitern. Wie es jetzt weitergeht.
Die Kieswerke Borsberg GmbH & Co. KG wollen den Kies- und Sandabbau Richtung Söbrigen ausweiten. Während eine
Entscheidung im Rahmen des bergrechtlichen Planfeststellungsverfahrens noch aussteht, wird auf einem Teil des künftigen
Abbaubereiches schon gegraben."

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Leserbrief DNN 29.11.2022

"Was läuft da schief in Söbrigen?"

Stehen private Interessen (Gewinne) über denen des Gemeinwohls?

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Badesee Birkwitz wird nicht mehr angezapft erschienen auf saechsische.de am 07.09.2021

 

Wie geht es mit dem Kiesabbau in Söbrigen weiter? erschienen in der Sächsischen Zeitung am 03.09.21

Der Artikel der Druckausgabe ist hier als pdf archiviert. 

 

Kiesabbau Söbrigen: Freistaat hat Land verkauft Sächsische Zeitung vom 25.3.21

 

Kieswerk Söbrigen: Aus für den Schlosspark Pillnitz und Sorge um den Schlosspark Pillnitz, erschienen in der Sächsischen Zeitung am 19.03.21, die Artikel sind abfotografiert und hier als pdf archiviert als auch abrufbar

 

Fahrradkorso gegen Kieswerk und den IndustriePark Oberelbe, ausgestrahlt von PirnaTV Lokalfernsehen am 19.03.21 

 

Aktionstag gegen geplanten Kiesabbau in Dresden und IPO bei Pirna, erschienen auf dnn.de am 18.03.21 

 

Verschwindet der Badesee Birkwitz?(Bild, abfotografiert) erschienen in der Sächsischen Zeitung

 

Außerdem sehenswert: 3Sat, Sendung “makro“, “Betonhunger“ vom 17.03., abrufbar in der Mediathek von 3Sat.

 

Dresdner wollen gegen Kiesabbau klagen vom 11.03.2020

 

Idylle am Schloss Pillnitz in Gefahr: SZ Video (YouTube)

 

Alle Pressemeldungen im Überblick


Außerdem im

Elbhangkurier 04/19

Ein digitalisierter Bericht zur

"Bürgerversammlung zum  Kiesabbau in der Kulturlandschaft zwischen Pirna und Pillnitz"

als .pdf zum nachlesen


 

 

Aktuelles++++Aktuelles++++Aktuelles++++Aktuelles++++Aktuelles+++Aktuelles+++Aktuelles+

Wichtig!!! Soeben erfahren wir über Umwege von einer Fristverlängerung zur Abgabe Stellungnahme 1.Tektur PFV Pirnaer Kies    bis 12.Januar  2024  !! Bitte, nutzen wir alle nochmal die Gelegenheit uns mit den Schwachstellen der Auslegung zu befassen und unseren Unmut dem Oberbergamt mitzuteilen. Denn Nichts ist gut an den Plänen des Kiesbetreibers!!!!Söbrigen den 7.12.2023

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 Liebe Freundinnen und Freunde der Kulturlandschaft Söbrigens,

wir wünschen allen unseren Unterstützenden eine schöne Adventszeit.

Herzlich bedanken wir uns bei Allen die uns helfend durch das Jahr begleitet haben. Ein ganz besonderes Dankeschön für Spenden, die uns notwendigen  juristischen Beistand ermöglichen, um den zerstörenden Plänen des Kiesbetreibers wirksam entgegenzustehen und unsere Landschaft zu retten.

Rückblickend auf das bald zu Ende gehende Jahr, sind wir voller Freude,

dass die Söbrigener und Freundeskreis, mit der engagierten Gründung eines eigenen Ortsvereins am 31.5.2023, nun noch viel besser und stärker gemeinsam mit unserer bestehenden Bürgerinitiative Gegen Kies Söbrigen, die Interessen der Anwohner  vertreten können. Zwischen beiden Bürgerinitiativen wurde eine enge kreative Zusammenarbeit zur Erhaltung unserer wunderschönen Kulturlandschaft zwischen Pillnitz und Pirna verabredet. Informationen zur Arbeit des Ortsverein finden Sie unter:

www..ortsverein-soebrigen.de

post@ortsverein-soebrigen.de

Wir nutzen gemeinsam das Konto des Ortsverein Söbrigens.

Damit wollen wir zukünftig erreichen, unverzüglich eine Spendenquittung für Ihr wohlwollendes Engagement ausstellen zu können.

Kontonummer des Ortsvereins Söbrigen e.V.
DE92 8506 0000 1000 4259 90

Als Betreff bei Überweisungen unbedingt BI Gegen Kies Söbrigen
angeben. Zur Ausstellung der Spendenquittung übermitteln Sie uns bitte Ihre Daten. Vertraulichkeit ist selbstverständlich.

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Publikation von Einwendungen gegen das Planfeststellungsverfahren 2021 zum Kiesabbau im "Pirnaer Elbebogen" zu welchem die Kulturlandschaft um Pillnitz gehört

Ende 2021 legte die Borsberg GmbH dem Oberbergamt ein neues Planfeststellungsverfahren vor, zu dem auch die Öffentlichkeit im April 2022 Stellung beziehen konnte. Nach offiziellen Angaben vom OBA gab es 164 Einwendungen.

Die Bürgerinitiative hatte sich entschlossen Ihnen zugängliche Einwendungen von Trägern öffentlicher Belange und von Bürgern zum neuen Planfeststellungsverfahren und entsprechende Presseartikel zu sammeln und zu veröffentlichen.

Die Veröffentlichung erfolgt mit folgenden Zielen:

- Herstellen von Transparenz und Sensibilisierung der Öffentlichkeit

- Vernetzen von Menschen mit gleichen Interessen

- Information über Zuständigkeiten und die Struktur der Entscheidungsprozesse

- Herstellung eines „öffentlichen Gedächtnisses“ für den Fall, dass aufgrund von Genehmigung und künftiger Durchführung des Rahmenbetriebsplanes in der Zukunft Schäden und Katastrophen für Menschen und Umwelt eintreten.

 

Diese Publikation wird im Stadtarchiv Dresden aufbewahrt werden und öffentlich-rechtlichen Medien sowie dem Sächsischen Oberbergamt, den sächsischen Fachministerien und Mitgliedern des Stadtrates Dresden, die zum Wahlkreis gehören, zugesendet.

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In Söbrigen wurde schon gegraben - Inzwischen wurden die freigelegten Baggerschnitte verfüllt. Wie sind diese Abläufe einzuordnen und wie geht es weiter?

 Am 10.11.2022 erschien unter dem Titel "In Söbrigen wird schon gegraben" ein Artikel in der DNN. Sie können ihn und einen Leserbrief vom 29.11.2022 zu diesem Thema in der rechten Spalte aufrufen. Zu Recht fragt sich eine Leserin, ob bei diesen sogenannten archäologischen Grabungen wirtschaftliche Interessen über das Gemeinwohl gestellt werden, da noch gar keine Genehmigung für den Kiesabbau erteilt wurde. 

 

Unsere Bürgerinitiative hat sowohl das sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft  als auch das für die Entscheidung über das Planfeststellungsverfahren zuständige Oberbergamt in Freiberg zu diesen Vorgängen befragt und folgende Antworten erhalten.:

 

SÄCHSISCHES STATTSMINISTERIUM FÜR ENERGIE, KLIMASCHUTZ, UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT:

Brief vom 5.12.2022

(...) Der Freistaat Sachsen (...) hat mit Grundstückskaufvertrag vom 1. Dezember 2020 ca.32 Hektar Landwirtschaftsfläche an die Kieswerke Borsberg GmbH & Co. KG verkauft. Der Besitz am Kaufgegenstand geht mit Beginn des Kiesabbaus auf die Käuferin über. Bis dahin verbleibt der Besitz und das Recht zur landwirtschaftlichen Verpachtung (...) beim SlB, GB ZFM (Anm.: Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, Geschäftsbereich Zentrales Flächenmanagement Sachsen) . Der Beginn der archäologischen Grabungen oder andere bauvorbereitende Maßnahmen, für die der Flächenbesitz erforderlich ist, gelten als ,,Beginn des Kiesabbaus" im Sinne des Grundstückskaufvertrages. Am 15. März 2021 informierte die Käuferin über den Beginn der archäologischen Grabungen ab 1. September 2022. (...)  Demnach sind von den Grabungen Teilflächen im Umfang von ca. sechs Hektar betroffen. Circa 26 Hektar des Kaufgegenstandes sind nicht betroffen.

Ziel dieser Aktivität war die Feststellung der archäologischen Höffigkeit im ersten Abschnitt des geplanten Abbaufeldes. (...) Die freigelegten Baggerschnitte inkl. die angetroffenen Befunde wurden wieder abgedeckt bzw. verfüllt, damit die notwendige Feldbestellung im kommenden Frühjahr in Angriff genommen werden kann.Auf zwei Teilflächen wird das LfA (Anm.: Landesamt für Archäologie) aufgrund der im Jahr 2022 festgestellten Befunde zu einem späteren Zeitpunkt, möglichenveise im Herbst 2023, tätig werden müssen (Grabung [2] = reguläre Ausgrabung). Zu diesem Zweck ist geplant, mit der Kieswerke Borsberg GmbH & Co. KG eine weitere öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Durchführung der sog. Grabung [2] abzuschließen. 

Entsprechend der Auskunft der Naturschutz- und Landwirtschaftsbehörde des Umweltamtes der Landeshauptstadt Dresden liegen in dem archäologisch bereits erkundeten und in dem noch zu erkundenden Gebiet keine Zauneidechsenvorkommen vor. Dem Bruterfolg der Feldlerchen wird Rechnung getragen, indem Grabung 2 nach Beendigung der Brut erst im September 2023 beginnen wird. Die für das Braunkehlchen erwähnten wichtigen Habitatstrukturen sollen von den Grabungen nicht beeinträchtigt werden.

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OBERBERGAMT FREIBERG

Email vom 20.10.2022

(...) Der Bergbauunternehmer hat das Sächsische Oberbergamt im Vorfeld über anstehende archäologische Grabungen informiert. Schriftlich teilt er uns nun mit, dass derzeit auf der von Ihnen benannten Fläche Grabungen des Landesamtes für Archäologie stattfinden. Grundlage hierfür ist eine zwischen dem Landesamt und dem Bergbauunternehmer getroffene privatrechtliche Vereinbarung. Im Vorfeld eines möglichen Abbaus dienen die Grabungen der Untersuchung zukünftig bergbaulich beanspruchter Flächen auf archäologisch relevante Funde. Die Grabungen werden voraussichtlich noch bis zum 28.10.2022 dauern. Nach jetzigem Stand wird es anschließend auf einer kleineren Teilfläche zu einer weiteren Grabung (Grabung 2) kommen. (...)

Die Grabungen des Landesamtes für Archäologie stellen keine Vorwegnahme einer bergrechtlichen Zulassung des Vorhabens in irgendeiner Weise dar, sondern erfolgen auf eigenes Risiko des Bergbauunternehmers.

 

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Veröffentlichung von Einwendungen 

gegen den ausgelegten Rahmenbetriebsplan Kiesabbau ,,Pirnaer Elbebogen" 2O21- Borsberg Kieswerke GmbH&Co

 

Liebe Mit-Einwender,

wir brauchen wieder Ihre Unterstützung für unser nächstes Projekt. Die „Bürgerinitiative gegen Kiesabbau Söbrigen – für die Bewahrung der Kulturlandschaft zwischen Pillnitz und Pirna“ wird eine Broschüre mit Einwendungen erstellen und als Printmedium und elektronisch veröffentlichen.

 

Zweck der Broschüre

Die 180 Einwendungen sind nicht öffentlich zugänglich. Sie liegen lediglich dem Oberbergamt, welches über die Genehmigung entscheidet und der Borsberg Kieswerke GmbH&Co vor. Die Broschüre wird verschiedenen Trägern öffentlicher Belange zugestellt werden. Sie dient der Dokumentation, Aufklärung und Mahnung. Sie zeigt gegenwärtig und in der Zukunft, dass es breit gefächerte Kritik an dem Kiesabbauvorhaben insgesamt oder an Teilaspekten des Rahmenbetriebsplanes von 2021 gibt und gab.

 

Ihre Unterstützung

Der Bürgerinitiative liegen bereits einige Einwendungen vor. Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, der Veröffentlichung z.B.: mit Namen oder anonym.

Wir bitten Sie, Einwendungen, die uns noch nicht vorliegen und Ihre Einverständniserklärung zur Veröffentlichung an uns zu senden.

Genauere Informationen und die Adresse für die Zusendung entnehmen Sie bitte den hier verlinkten Informationen und der Einverständniserklärung.

Für Fragen stehen wir jederzeit gern zur Verfügung unter bi-soebrigen@web.de oder 0351 2038891 (Hanne Freund).

Den Wortlaut der Einwendung der Bürgerinitiative können Sie hier nachlesen. 

 

 

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Information zum aktuellen Stand des laufenden Widerspruchverfahrens zum  FreibergPFV 2022 aktueller Stand 1/ 2023:

Ein Termin zum Erörterungstermin ist uns derzeit noch nicht bekannt

 

Planfeststellungsverfahren nach Auskunft des Oberbergamtes Mai 2022

Gesendet: Montag, 09. Mai 2022 um 11:31 Uhr Betreff: AW: Kiesabbau Pirnaer Elbebogen

Sehr geehrter Herr....,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 5. Mai 2022, in welcher Sie zum weiteren Werdegang des Planfeststellungsverfahrens fünf Fragen stellen, welche wir Ihnen gerne beantworten.

 1.         Wie viel Einwender haben sich bis zum 19. April 2022 an das Oberbergamt gewendet?

Beim Oberbergamt gingen bisher 69 Einwendungen ein.

Die Stadt Dresden hat dem Oberbergamt 74 fristgerecht und 8 verspätet erhobene Einwendungen übergeben. Die Anzahl doppelt erhobener Einwendungen, also gleichzeitig beim Oberbergamt und bei der Stadt Dresden erhobene Einwendungen, wurde bisher noch nicht ermittelt.

Angaben, wie viele Einwendungen bei der Stadt Pirna eingegangen sind liegen uns derzeit noch nicht vor.

 2.         Welche Behörde lädt zum anstehenden Erörterungstermin ein?

Zum Erörterungstermin lädt das Sächsische Oberbergamt ein.

 3.         Nach welchen Kriterien werden die Einwender (zum Erörterungstermin) eingeladen bzw. nicht eingeladen?

Die Durchführung des Erörterungstermins ist im § 73 Absatz 6 des Verwaltungsverfahrensgesetzes geregelt. Hier ist als Kriterium für die Einladung die rechtzeitig erhobene Einwendung genannt.

4.         Wer wird seitens des Antragsstellers und weiterer Behörden bei dem Erörterungstermin dabei sein?

Im § 76 Absatz 6 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ebenfalls geregelt, mit wem im Erörterungstermin die Einwendungen und Stellungnahmen zu erörtern sind. Erörtert werden die rechtzeitig gegen den Plan erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen der Vereinigungen sowie die Stellungnahmen der Behörden. Demnach werden die Behörden, die Vereinigungen und die Einwender zum Erörterungstermin eingeladen.

Das Sächsische Oberbergamt wird als Anhörungsbehörde diesen Termin leiten. Die Teilnahme am Erörterungstermin ist für die Einwender und die Behörden, welche Stellung genommen haben keine Pflicht. Aufgrund dessen ist die Frage, wer am Erörterungstermin teilnehmen wird, nicht beantwortbar.

5.         Wie transparent ist das Verfahren grundsätzlich? Wo können Bürger die Antworten auf die o.a. Fragen 1-4 nachvollziehen?

Bei dem Planfeststellungsverfahren „Kies Pirnaer Elbebogen“ handelt es sich um ein förmliches Verfahren, für welches die Vorschriften der §§ 73 bis 78 Verwaltungsverfahrensgesetzes anzuwenden sind. Aufgrund der Umsetzung gesetzlicher Vorschriften ist von der Transparenz des Verfahrens auszugehen.

Die Information zu Ihren Fragen 2 bis 4 haben die Bürger zum Teil bereits mit der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung erhalten, weitere Informationen erhalten die Bürger mit der Bekanntmachung des Erörterungstermins. Die Bekanntmachung der vorliegenden Anzahl der Einwendungen ist nicht gefordert und erfolgt deshalb nicht.

Mit freundlichen Grüßen und Glückauf! Arne-Gret Hesse Sachbearbeiterin

itig beim Oberbergamt und bei der Stadt Dresden erhobene Einwendungen, wurde bisher noch nicht ermittelt.

Angaben, wie viele Einwendungen bei der Stadt Pirna eingegangen sind liegen uns derzeit

Kontakt  zur Bürgerinitiative für weitere Fragen: Frau Freund unter Tel.0351 2038891

 
 
 

Aktueller Stand von bewilligten Planungsunterlagen sehen Sie im Archiv

 

1. Flächennutzungsplan (FNP)nach 2.Auslegung des Entwurfs wurde genehmigt.

    Widerspruch der BI hier als pdf Datei

2. Regionalplanung (RP) nach der Auslegung des 2.Entwurf wurde bearbeitet.

    Widerspruch der BI hier hier als pdf Datei

3Der Petition im Sächsischen Landtag, mit 1020 Petenten 2018, wurde nicht
    abgeholfen.

Spenden sind sehr willkommen, um mit allen juristischen Mitteln gegen ein Abbaufeld Kieswerk Söbrigen vorzugehen.Bitte melden Sie sich betreffs einer Spendenquittung unbedingt mit Namen und Adresse oder nutzen Sie unsere Mailadresse.

Vielen Dank für Ihre Mitarbeit.

 


 

 

Treffen unserer Bürgerinitiative finden monatlich statt

Informationsaustausch, Planen neuer Strategien!

Alle Interessierten und UnterstützerInnen sind herzlich eingeladen, bitte erfragen Sie den nächsten Treff.

 

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