Stellungnahme der SPD
SPD-Fraktion im Stadtrat Dresden
17. September 2013
Pressemitteilung
Kiesabbau in Söbrigen: SPD gegen vorauseilenden Gehorsam im
Flächennutzungsplan
Der derzeit diskutierte Entwurf des Flächennutzungsplans sieht vor, dass der beantragte Kiesabbau in Söbrigen als Fläche für die Landwirtschaft, aber mit der Signatur "Rohstoffabbau nach Regionalplanung" in den Flächennutzungsplan aufgenommen wird. Die SPD spricht sich dafür aus, es so weit wie möglich bei der Darstellung als landwirtschaftliche Fläche zu belassen, um die ablehnende Haltung der Stadt gegen den Kiesabbau nicht zu schwächen:
SPD-Fraktionsvorsitzender Peter Lames: "Mit guten Gründen hat sich die Landeshauptstadt Dresden insbesondere im Interesse der Kulturlandschaft im Elbtal in der Nähe von Schloss Pillnitz und des Naturschutzes gegen den beantragten Kiesabbau gewandt. Die Stadtverwaltung schreibt selbst in der Begründung zum Entwurf des Flächennutzungsplans, dass die Bedenken der Stadt nicht ausgeräumt sind. Dann wäre es widersprüchlich, gleichsam im vorauseilenden Gehorsam den Kiesabbau als eine mögliche Nutzung selbst einzuplanen."
SPD-Ortsbeirat Uwe Detemple: "In der morgigen Ortsbeiratssitzung werden
wir auf eine entsprechende Klarstellung dringen."
Peter Lames erläutert: "Es wird nicht zu umgehen sein, die vorhandenen Planungen nachrichtlich, das heißt als Hinweis auf das tatsächliche Vorhandensein, zu übernehmen. Aber unsere Planungshoheit als Stadt dürfen wir uns nicht nehmen lassen. Wir müssen das umstrittene Vorhaben nicht selbst einplanen. Das ist auch keine unzulässige Negativplanung. Denn zum einen liegt der Planung der landwirtschaftlichen Nutzung ein positives Konzept zum Schutz der Kulturlandschaft zu Grunde. Und zum anderen hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die Planung von Landwirtschaft im Außenbereich grundsätzlich keine Negativplanung ist. Über die Zulässigkeit des Kiesabbaus wird im Planfeststellungsverfahren entschieden. Da sollte die Stadt ihre Haltung nicht untergraben."
Die in Bezug genommene Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts betrifft den Abbau von Gips. Sie wurde am 6. Oktober 1989 erlassen (Aktenzeichen 4 C 28/86, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 1991, 161).
Kontakt: Peter Lames 0178/6676183
Vorsitzender der SPD-Fraktion im
Dresdner Stadtrat
Tel.: 0351-4882688
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